Neue Entgelte in der Zeitarbeit

Die Erklärungsfrist für den Tarifabschluss der Sozialpartner ist abgelaufen – damit
gelten ab dem 1. Januar 2014 die neu tarifierten Entgelte von 8,50 Euro/West sowie 7,86
Euro/Ost – jeweils EG 1 / BAP-Vizepräsident Thomas Bäumer: „Die Branche ist für
Arbeitnehmer sehr attraktiv geworden.“
16.10.2013 BAP | Gestern ist die Erklärungsfrist für die Tarifvertragsparteien – Verhandlungsgemeinschaft
Zeitarbeit (VGZ) und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit – abgelaufen. Damit gelten ab dem 1.
Januar 2014 die neu tarifierten Entgelte von 8,50 Euro/EG 1 im Westen Deutschlands und 7,86 Euro/
EG 1 im Osten Deutschlands, die im September 2013 ausgehandelt worden waren. Auch für die Entgeltstufen
EG 2 bis EG 9 wurden deutliche Erhöhungen beschlossen. Der VGZ gehören der Bundesarbeitgeberverband
der Personaldienstleister (BAP) sowie der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen
(iGZ) an.
Ab dem 1. April 2015 steigen die ausgehandelten Entgelte auf 8,80 Euro/EG 1 im Westen und 8,20
Euro/EG 1 im Osten. Zum 1. Juni 2016 wird dann noch einmal erhöht: auf 9,00 Euro/EG 1 im Westen
und 8,50 Euro/EG 1 im Osten. „Die Zeitarbeitsbranche ist für Arbeitnehmer sehr attraktiv geworden“,
sagt VGZ-Verhandlungsführer und BAP-Vizepräsident Thomas Bäumer. „Das liegt zum einen an den
neu getroffenen Vereinbarungen, zum anderen aber auch an den bereits im vergangenen Jahr eingeführten
Branchenzuschlägen. Dies alles verdeutlicht: Es bedarf keiner weiteren gesetzlichen Regelungen
seitens der Politik. Zeitarbeit ist bei den Tarifvertragsparteien in den besten Händen. Sie agieren
effizient, verantwortungsvoll und im besten Sinne von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“
Die Tarifabdeckung in der Zeitarbeit beträgt nahezu 100 Prozent, in keinem anderen Wirtschaftsbereich
in Deutschland ist die Wirkung von Tarifverträgen größer. Daneben greifen in der Zeitarbeit auch die
Branchenzuschläge – stufenweise werden Zeitarbeitnehmer hierbei nach einer Einarbeitungszeit an das
Entgeltniveau der Stammbelegschaften im Kundenbetrieb herangeführt, wenn sie für einen bestimmten
Zeitraum ununterbrochen bei einem Kundenbetrieb arbeiten. Nach neun Monaten ist eine nahezu gleiche
Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern erreicht.
„Gewerkschaften und Arbeitgeber haben ihre Sozialpartnerschaft für die nächsten drei Jahre bekräftigt
und mit dem Abschluss gezeigt, dass die Tarifautonomie in der Zeitarbeit funktioniert. Der Gesetzgeber
darf auf gar keinen Fall die Axt an die funktionierende Tarifpartnerschaft legen. Außerdem vergisst, wer
Zeitarbeit weiter einschränken will, dass es diese Branche ist, die seit vielen Jahren Menschen aus der
Arbeitslosigkeit holt“, so Thomas Bäumer weiter. „Sie bietet gering und nicht Qualifizierten Chancen auf
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Außerdem lässt sie junge Leute erste Berufserfahrungen
machen, die für ihr späteres Leben sehr wichtig sind.“

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister