Höherer Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk

Am Freitag, 1. August 2014, tritt die "Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind bei Überlassungen in Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks erhöhte Mindestlöhne zu beachten.
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