Eine Klarstellung: Zeitarbeit und Werkvertrag – eine unzulässige Vermischung

19.07.2013 BAP, Berlin | „Es kann nicht sein, dass immer wieder unsere Branche in Haft genommen wird, wenn irgendwo in Deutschland beim Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern etwas schiefläuft“, sagt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP).
„Werkverträge sind ein eigenständiges arbeitsorganisatorisches Instrument, das sich in Deutschland seit mehr als 100 Jahren bewährt hat. Bei einem Werkvertrag kauft ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen eine bestimmte Leistung ein. Dieses Modell hat mit der Bereitstellung von Personal nichts zu tun. Zeitarbeit stellt dagegen Unternehmen Personal zur Verfügung. Die Zeitarbeitnehmer werden im Kundenbetrieb in die dortigen Abläufe integriert und unterliegen dort auch dem Weisungsrecht. Ihr Ar-beitsverhältnis haben diese Mitarbeiter jedoch mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Sie unterliegen sämtli-chen Regelungen des deutschen Arbeitsrechtes und haben damit zum Beispiel Anspruch auf Lohnfort-zahlung bei Urlaub und Krankheit und genießen selbstverständlich den kompletten Kündigungsschutz. Die Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind fast ausschließlich sozialversicherungspflichtig, zumeist Vollzeitstellen und unbefristet.
Mit der Zeitarbeit wird ein funktionierendes, gutes Modell, das zu fast 100 Prozent durch Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften abgedeckt ist, in Misskredit gebracht. Die Zeitarbeit hat sich in den letz-ten Jahren massiv weiterentwickelt. Wir haben eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze, wir haben Branchenzuschläge, die die Zeitarbeitnehmer in Schritten an Equal Pay heranführen – das alles ist ge-meinsam von den Sozialpartnern entwickelt und tarifvertraglich geregelt worden. Damit sind die Arbeit-geber in der Zeitarbeit den Gewerkschaften mit ihren Forderungen sehr weit entgegengekommen. Es ist daher nicht mehr nachvollziehbar, dass immer noch Spitzenpolitiker diese Fortschritte leugnen und stattdessen Wahlkampf auf dem Rücken der Zeitarbeit machen.“

Quelle: BAP Pressemitteilung